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Indikation und Anmeldung


Indikationen für die Ergotherapie
Bestehende oder noch vorhandene Einschränkungen der Handlungsfähigkeit in der Alltagsbewältigung (Selbstversorgung, Schule/Arbeit, Freizeit, soziale Partizipation) auf Grund von psychischen und/oder physischen Problematiken.

Voraussetzung für eine ergotherapeutische Behandlung ist eine ambulante Behandlung/Psychotherapie bei einem Arzt/Ärztin oder bei einem/einer Psychologen/Psychologin.

Ergotherapeutische Behandlung
Ich gehe zu den KlientInnen in deren Lebensumwelt, dorthin, wo die Schwierigkeiten im Alltag auch auftreten. Eine lebenspraktische, alltagsorientierte auf die ganz persönlichen Bedürfnisse und Zielsetzungen angepasste Therapie ist mir ein grosses Anliegen.

Zusammenarbeit mit ÄrztInnen
Regelmässiger Austausch sowie die Zusammenarbeit mit ÄrztInnen sowie anderen Fachpersonen und wenn möglich auch mit Angehörigen, ist mir ein grosses Anliegen.

Kostenübernahme
Die Ergotherapeutische Behandlung ist eine Pflichtleistung der Krankenkassen oder der Sozialversicherungen, sofern sie ärztlich verordnet wurde und die Indikation aufgrund einer medizinischen Diagnose erfolgt. Von den Kostenträgern wird nur das einheitliche gesamtschweizerische Verordnungsformular akzeptiert.

Anmeldung mit Formular
Das Verordnungsformular sowie Anleitung zum Ausfüllen kann bei mir gratis bezogen oder elektronisch als PDF heruntergeladen werden: Aus Datenschutzgründen darf das ausgefüllte Formular nicht elektronisch verschickt werden.

Hinweise zum Verordnungsformular für Ergotherapie

Verordnung für Ergotherapie

Wichtig: Da ich ausschliesslich Domizilbehandlungen mache, auf dem Formular ankreuzen: Behandlung zu Hause.